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   FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01   

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https://dejure.org/2003,12012
FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01 (https://dejure.org/2003,12012)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2003 - 2 K 2994/01 (https://dejure.org/2003,12012)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 2 K 2994/01 (https://dejure.org/2003,12012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG bzw. Tarifermäßigung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Zahlungen durch neuen Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG bzw. Tarifermäßigung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Zahlungen durch neuen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung des Arbeitgebers als teilweise steuerfreie und im übrigen ermäßigt besteuerte Abfindung; Zweck der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz (EStG); Endgültige Beendigung des Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses als Erfordernis für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1915
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93

    Bei fortgesetztem Dienstverhältnis ist eine Zahlung zur Ablösung eines Wohnrechts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01
    Deshalb fallen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 25. August 1993, XI R 7/93, BStBl II 1994, 185 , m. w. N.) nur solche an die Stelle bisheriger Einnahmen tretende Ersatzleistungen unter § 24 Nr. 1a) und b) EStG , die auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen, d. h.: ausschließlich solche Zahlungen, die an die Stelle weggefallener Einnahmen treten und nicht lediglich der Erfüllung eines (weiter) bestehenden Rechtsverhältnisses dienen.

    Eine solche neue Rechtsgrundlage ist dann nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkünfteerzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird (BFH, Urteil vom 25. August 1993, XI R 7/93, a. a. O.).

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01
    Schließt der Arbeitnehmer (sogleich) einen Dienstvertrag mit einem neuen Arbeitgeber ab, so ist vielmehr entscheidend, ob nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles inhaltlich ein neues Dienstverhältnis zu anderen Bedingungen begründet oder aber lediglich das alte Dienstverhältnis eventuell zu geänderten Konditionen fortgesetzt wird (BFH, Urteil vom 16. Juli 1997, XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 ; BFH, Urteil vom 12. April 2000, XI R 1/99, NV 2000, 1195).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01
    Schließt der Arbeitnehmer (sogleich) einen Dienstvertrag mit einem neuen Arbeitgeber ab, so ist vielmehr entscheidend, ob nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles inhaltlich ein neues Dienstverhältnis zu anderen Bedingungen begründet oder aber lediglich das alte Dienstverhältnis eventuell zu geänderten Konditionen fortgesetzt wird (BFH, Urteil vom 16. Juli 1997, XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 ; BFH, Urteil vom 12. April 2000, XI R 1/99, NV 2000, 1195).
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91

    Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01
    Unter "Grund" in diesem Sinne ist nicht jeder ursächliche Zusammenhang (conditio sine qua non) zu verstehen, sondern eine Leistung muss, um als Abfindung bzw. Entschädigung für entgehende Einnahmen qualifiziert werden zu können, gerade durch die Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses veranlasst sein (BFH, Urteil vom 16. Dezember 1992, XI R 33/91, BStBl II 1993, 447 ).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01
    Auch die Vorschriften der §§ 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG , 24 Nr. 1a) und b) EStG setzen voraus, dass die Zahlung einen finanziellen Schaden ausgleichen soll, der sich aus der Beendigung einer Tätigkeit ergibt (BFH, Urteil vom 21. April 1993, XI R 62/92, NV 1993, 721).
  • BFH, 01.08.2007 - XI R 18/05

    Zahlung einer Abfindung oder Entschädigung aufgrund der Auflösung eines

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1915 veröffentlicht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2008 - 1 K 413/04

    Besteuerung einer Abfindung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses und

    Vielmehr muss die Zahlung gerade durch die Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses veranlasst sein (Urteil des BFH vom 16. Dezember 1992, XI R 33/91, BStBl. 1993 II 447; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2003, 2 K 2994/01, EFG 2005, 1915 sowie das nachgehende Urteil des BFH vom 01. August 2007, XI R 18/05, BFH/NV 2007, 2104).
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